Während in den sozialen Netzwerken derzeit unbestätigte Beiträge über Think-Tanks und Jens Spahn die Runde machen, sollte der Fokus klar auf dem Bundesminister liegen, der sich mit seinen längst widerlegten Aussagen zu einem AfD-Verbot immer mehr zum Steigbügelhalter der AfD macht: Alexander Dobrindt.
Dobrindt will nun angeblich mehr finanzielle Mittel in den Kampf gegen Rechtsextremismus stecken. Das führt am Ende nur dazu, dass nicht vorhandenes Geld in sinnlosen Aktionismus der Politik verpulvert wird.
Er kann nicht einmal konkret benennen, wofür er diese Mittel überhaupt einsetzen will. Gleichzeitig weigert er sich hartnäckig, anzuerkennen, dass die AfD maßgeblich zur Verfestigung des Rechtsextremismus in Deutschland beiträgt.
Gerade Dobrindt, der von juristischen Themen ungefähr so viel versteht wie ein Schwein vom Autofahren, der nicht mit Geld umgehen kann und in der Vergangenheit bereits bewiesen hat, dass er Milliarden verpulvern kann, ohne jemals zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Immunität als Schutzschild vor Konsequenzen
Letztlich muss auch die Immunität von Politikerinnen und Politikern grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden. Denn wenn man unter dem Deckmantel der Immunität den größten Unsinn verzapfen kann – zum Schaden von Bürgern und Land – dann stellen sich zwangsläufig Fragen.
Eine solche Frage wurde uns zugesendet, und wir haben uns damit intensiv auseinandergesetzt:
„Kann man die Immunität von Alexander Dobrindt aufheben?“
Politische Positionen wie „kein AfD-Verbot“
Dass Alexander Dobrindt sich gegen ein AfD-Verbot ausspricht, ist eine politische Meinungsäußerung. Sie fällt leider vollständig unter die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und unter den Schutz der parlamentarischen Tätigkeit (Art. 46 GG).
Keine rechtlichen Konsequenzen:
Solange er damit nicht gegen geltendes Recht verstößt (z. B. Volksverhetzung, Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen), ist das legal.
Politische Konsequenzen:
Hier kann höchstens politischer oder gesellschaftlicher Druck entstehen (z. B. Kritik in der Öffentlichkeit, Gegenstimmen im Bundestag, Einfluss auf Parteikarriere).
Wann wären rechtliche Konsequenzen möglich?
Nur wenn ein Politiker nachweislich aktiv verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt oder sich selbst an solchen beteiligt, kommen rechtliche Konsequenzen in Betracht:
Straftaten (z. B. Volksverhetzung, Unterstützung extremistischer Gruppen)
Verstoß gegen Amtseid oder Mandatspflichten – aber das gilt nur eingeschränkt, weil Abgeordnete in ihrer Meinungsbildung frei sind.
Verlust des Mandats: Das ist in Deutschland nicht einfach. Mandate sind „frei“ (Art. 38 GG), und selbst massives politisches Fehlverhalten führt nicht automatisch zum Verlust des Mandats.
Kann der Bundestag einschreiten?
Aufhebung der Immunität: Nur bei einem konkreten strafrechtlichen Verdacht.
Rüge oder Ächtung: Politisch kann der Bundestag oder die Fraktion jemanden rügen oder aus Gremien ausschließen.
Fraktionsausschluss: Wenn seine Haltung den Zielen der Fraktion widerspricht, kann die Fraktion ihn ausschließen.
Öffentliche Verantwortung: Letztlich bleibt es aber meist eine Frage der politischen Verantwortung (z. B. Wahlentscheidung der Bürger:innen).
Das bedeutet klar:
Keine rechtlichen Schritte möglich, solange nachweislich keine Straftat oder aktive Unterstützung extremistischer Bestrebungen vorliegt.
Politischer Druck und öffentlicher Diskurs sind die entscheidenden Instrumente.
Die Immunität schützt Abgeordnete vor Strafverfolgung, aber nicht vor Kritik oder
politischer Ächtung.
Wenn sich massenhaft für unsere Initiative für ein AfD-Verbot starkmachen, dann haben wir ein legitimes Mittel, Einfluss zu nehmen: die politische und gesellschaftliche Debatte.
Wir können z.B. durch Aufklärungskampagnen, Veranstaltungen, mediale Präsenz oder Petitionen wie unsere versuchen, andere politische Akteure und die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass ein Verbot nötig oder sinnvoll ist.
Daher liegt es nicht in der Hand einzelner Politiker:innen (wie Alexander Dobrindt), sondern erfordert breite Mehrheiten und rechtlich belastbare Beweise, dass die Partei verfassungsfeindlich ist und aktiv gegen die demokratische Grundordnung kämpft.
Was wir alle tun können, um Druck zu erhöhen:
✅ Klare Forderungen an Parteien und Abgeordnete formulieren
✅ Medienpräsenz nutzen, um die Debatte in den öffentlichen Diskurs zu tragen
✅ Juristisch saubere Argumente liefern, warum ein Verbot aus unser aller Sicht notwendig ist.
✅ Bündnisse mit anderen Organisationen eingehen, die ähnliche Ziele haben
Ja, Druck ist entscheidend!
Politisch und organisatorisch lässt sich viel bewegen, doch ein tatsächliches Verbot bleibt Sache des Bundesverfassungsgerichts. Dieses stellt sehr hohe, wenngleich nicht unüberwindbare juristische Hürden auf. Unser Engagement kann jedoch die gesellschaftliche Akzeptanz für ein Verbot deutlich steigern und so den Boden für politische Anträge bereiten.
Alexander Dobrindt muss spüren, dass er nicht der alleinige Herrscher ist, sondern lediglich einer von vielen Bürgern, die ein politisches Amt bekleiden – mit einer hohen Verantwortung, der er bislang offenbar nicht gerecht wird.
Entscheidend ist auch nicht die Meinung von Prinz XY, denn sie stellt lediglich seine persönliche Einschätzung dar. Maßgeblich ist, was die Mehrheit der Politik und der Bevölkerung sagt.
Wer sich nun angesprochen fühlt, endlich aktiv zu werden und gemeinsam mit uns den Druck auf diese Blockiererparteien zu erhöhen, kann das hier tun, bevor es endgültig zu spät ist:
👉 Unterschreibe hier und verbreite die Petition – online oder offline:
https://www.change.org/AfD-Verbot-Jetzt
Hinweis:
Wir sind unabhängig, wir erhalten kein Geld vom Staat, wir nehmen keine Spenden an und wir verkaufen kein antifaschistisches Material. Unsere Unabhängigkeit ist unsere stärkste Waffe.
– Team AfDexit –
Kontakt: team@afdexit.de | https://afdexit.de
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